Sachkundenachweis nach Landeshundegesetz

Bei uns können  Sie den SACHKUNDENACHWEIS nach dem Landeshundegestz erwerben. Dieser ist für Halter von Hunden über 20 kg Körpergewicht und/oder 40 cm Schulterhöhe zwingend vorgeschrieben und muss dem Ordnungsamt vorgelegt werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Zur Vorbereitung finden Sie hier die entsprechenden Fragen: https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/allgemeine-informationen-kammer-und-versorgungswerk/sachkundebescheinigungen-lhundg/96-sachkundebescheinigung